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· Pressemitteilung

12. Mai Tag der Pflege

DRK Sachsen-Anhalt sieht wachsende finanzielle Belastungen in der Pflege – Reform der Finanzierung dringend erforderlich

Das DRK Sachsen-Anhalt beobachtet im Bereich der Hilfe zur Pflege eine zunehmend angespannte finanzielle Situation in seinen Einrichtungen. Hintergrund ist eine wachsende Zahl offener Forderungen, die sich aus verschiedenen strukturellen Entwicklungen im Pflegebereich ergeben.

Steigende Tariflöhne, höhere Betriebskosten und veränderte Finanzierungsregeln setzen die Finanzierung von Pflegeleistungen zunehmend unter Druck. Gleichzeitig können immer mehr Pflegebedürftige die Kosten nicht mehr allein tragen und sind auf Hilfe zur Pflege angewiesen. Der durchschnittliche Eigenanteil liegt in Sachsen-Anhalt aktuell bei rund 2.853 Euro im Monat (Stand: Juli 2025). Auch die Zahl der Menschen, die Hilfe zur Pflege beziehen, ist deutlich gestiegen – von etwa 8.000 Ende 2022 auf fast 11.000 Ende 2024.

Kristin Heyse, Bereichsleiterin Soziales im DRK Sachsen-Anhalt, erklärt: „Die Eigenanteile in der Pflege steigen seit Jahren und belasten Pflegebedürftige wie Einrichtungen zunehmend. Wir brauchen dringend eine verlässliche und bezahlbare Finanzierung. Mit dem Sockel-Spitze-Tausch schlagen wir feste, begrenzte Eigenanteile vor, während darüber hinaus gehende Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden. Gleichzeitig muss das Land Sachsen-Anhalt bei den Investitionskosten stärker unterstützen, um spürbare Entlastung und mehr Planungssicherheit zu schaffen.“

Unabhängig vom Vorliegen eines Bewilligungsbescheides werden Pflegebedürftige in den Einrichtungen des DRK Sachsen-Anhalt versorgt. In der Praxis bedeutet dies, dass aufgrund der Bearbeitungszeit der Anträge Einrichtungen – je nach Region – über mehrere Monate, teilweise bis zu einem Jahr, in Vorleistung gehen. Um die Versorgung der Betroffenen sicherzustellen, wird häufig pragmatisch mit Zahlungsrückständen umgegangen, etwa durch individuelle Absprachen oder Zahlungsaufschübe.

Diese Situation bringt jedoch erhebliche wirtschaftliche Risiken mit sich. Verstirbt ein Leistungsberechtigter vor der Bewilligung, besteht zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen. Fehlen jedoch notwendige Unterlagen, kommt es regelmäßig zu Forderungsausfällen – insbesondere bei bestehenden gesetzlichen Betreuungen, die mit dem Tod enden.

Auch bei ganz oder teilweise abgelehnten Anträgen gestaltet sich die Durchsetzung offener Forderungen häufig schwierig. Verzögerte Bescheide führen daher nicht selten zu erheblichen finanziellen Belastungen – sowohl für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen als auch für die Einrichtungen.

Kontakt:
Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Team Öffentlichkeitsarbeit